Menü

/widerrufsbelehrung-cookies/item/69-slider1 /widerrufsbelehrung-cookies/item/74-slider2 /widerrufsbelehrung-cookies/item/85-slider3

Pulverbeschichtung seit 1991 - Wir realisieren Ihre Farbwünsche

Wiederrufbelehrung Cookies

Slider3

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsklausel

1. Die nachstehenden Klauseln gelten für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten der Vertragsparteien.

2. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn wir Ihnen schriftlich zugestimmt haben.

II. Schriftformerfordernis

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

III. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

IV. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Caaschwitz.

V. „Freibleibendes“ Angebot

Mit diesem Angebot wird kein Vertragsantrag unterbreitet, sondern der Adressat zur Abgabe eines solchen aufgefordert.

VI. Anlieferung/Abholung/Gefahrtragung

1. Anlieferung und Abholung der zu beschichtenden Werkstücke erfolgt durch den Auftraggeber auf eigene Kosten und Gefahr.

2. Die Anlieferung erfolgt allein aufgrund vorheriger Anmeldung bzw. Absprache. So weit zu beschichtende Werkstücke ohne vorherige Anmeldung durch den Auftraggeber angeliefert werden, behält sich der Auftragneh- mer eine Frist von 10 Tagen bis zum Beginn der Auftragsbearbeitung vor.

3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der zu beschichtenden Werkstücke geht im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer auf den Auftraggeber über, so weit dieser erklärt, er werde die vertraglich geschuldete Leistung nicht annehmen.

Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Versandbereitschaft der beschichteten Werkstücke angezeigt hat, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

VII. Verpackung

Das Verpackungsmaterial wird durch den Auftragnehmer zurückgenommen.

VIII. Preise

1. Die Preise sind Nettopreise ab Werk und umfassen nicht die Fracht- und Verpackungskosten. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

2. Die vereinbarten Preise sind für die Dauer von 3 Monaten ab Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung verbindlich. Sind längere Laufzeiten vereinbart und treten nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich der Rohmaterial- und Hilfsstoffpreise, der Löhne, Gehälter, Frachten, öffentlichen Abgaben oder sonstiger für die Kalkulation maßgeblicher Umstände ein, sind wir berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung für die nach Ablauf der sechsmonatigen Laufzeit zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.

IX. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Die Zahlung hat innerhalb 14 Tagen nach Lieferung, Rechnungserhalt bzw. Zugang einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung zu erfolgen.

2. Erfüllung tritt mit Eingang des Zahlbetrages auf einem unserer Konten bzw. dann ein, sobald wir über den Zahlbetrag verfügen können.

3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Die Zahlung gilt 8 Tage nach Gutschrift des Scheckbetrages auf unserem Konto als erfolgt.

4. Gegenansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, so weit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

5. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn der Auftragnehmer die Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden infolge des Verzuges entstanden ist.

6. Für die vom Auftraggeber durch seinen Zahlungsverzug veranlassten Mahnkosten werden je Mahnschreiben 5,– Euro berechnet. Der Auftraggeber hat auch hier das Recht, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden infolge des Verzuges entstanden ist.

X. Angaben des Auftraggebers

Allen Werkstücken, die zur Beschichtungsbehandlung übergeben werden, muss ein Auftrag oder ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt werden.

  • Stückzahl und Bezeichnung der Teile
  • Werkstoffbezeichnung
  • RAL-Farbe
  • weitere für den Erfolg der Behandlung notwendige Angaben und Vorschriften.

XI. Hinweise an den Auftragnehmer

Die zu beschichtenden Werkstücke müssen wie folgt beschaffen sein:

  • rost-, zunder- und gratfrei
  • Bohrungen für Hakenlöcher so wie Ablauflöcher in Konstruktionen müssen vorhanden sein
  • Schweißnähte müssen verschliffen werden
  • korrosionsfördernde oder die Haftung der Beschichtung beeinträch- tigende Rückstände an den Schweißnähten (Flussmittel, Zunder) müssen chemisch oder mechanisch entfernt werden

Die Qualität der Beschichtung von feuer verzinkten Stählen ist abhängig vom eingesetzten Stahl und der Güte der Verzinkung. Höherer Silizium- und Phosphorgehalt so wie Oberflächenfehler im Stahl als auch der Zinkschicht können nach dem Pulverbeschichten verstärkt in Erscheinung treten. Diese Erscheinungen sind werkstoffbedingt und daher von uns weder zu beeinflussen, noch zu vertreten.

XII. Gewährleistungsfrist/Rüge Obliegenheit/Recht auf Nacherfüllung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, ab dem Tag der Abnahme/Lieferung.

2. Mängelansprüche entstehen nur dann, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen, so weit er Unternehmer ist, innerhalb von 1 Monat, so weit er Verbraucher ist – sonstige Mängel innerhalb von 1 Jahr nach Abnahme bzw. Lieferung geltend gemacht ha t und dem Auftra gnehmer Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel an Ort und Stelle zu überprüfen.

3. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

4. Führt eine Beschichtungshandlung nicht zum Erfolg, weil

  • der Auftra ggeber die nach X. geforderten Angaben unvollständig oder unrichtig gemacht hat oder
  • der Auftragnehmer versteckte Fehler im Werkstück vor Durchführung der Beschichtungsbehandlung nicht erkannt hat bzw. nicht erkennen konnte oder
  • weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die Formgebung oder Zustand der angelieferten Werkstücke den Erfolg der Beschichtungsbehandlung unmöglich gemacht haben, der Auftragnehmer dies jedoch weder wusste noch wissen konnte, so ist dennoch der vereinbarte Werklohn zu entrichten.

Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt.

XIII. Mengen/Fehlmengen

Wird durch den Auftraggeber eine Ware zur Bearbeitung angeliefert, so gilt im Falle einer Eingangskontrolle die in unserem Werke angelieferte Menge, ansonsten die auf dem Lieferschein angegebene Menge als Ein- gangsmenge. Bei Kleinartikeln in größeren Stückzahlen ist für die Fehlmenge von bis zu 3% jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn bei Kleinartikeln nicht mehr als 3% der von uns gelieferten Ware mangelhaft sind.

XIV. Gerichtsstand

Gera ist Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hier von nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt, die von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

Übersicht unserer Arbeiten

Unser Team

Damit Ihre Ideen und Vorstellungen Realität werden können, arbeiten bei Pulako 20 Mitarbeiter jeden Tag daran, Abläufe zu optimieren, die Produktion zu präzisieren und der Kreativität Raum zu geben. Dabei achten wir nicht nur darauf, Fachkräfte einzustellen, sondern sorgen durch eine konsequente Weiterbildung auch dafür, dass das Wissen und Können unserer Kollegen stets auf neuestem Stand sind.

Wir glauben daran, dass ein Unternehmen nur so erfolgreich sein kann wie seine Mitarbeiter. Deshalb ist es uns wichtig, unsere Beschäftigten zu fordern und zu fördern. So können wir Ihnen, unseren Kunden, jederzeit einen schnellen Service, innovative Gestaltungsideen und die präzise Umsetzung Ihrer Aufträge anbieten.

Gern sind wir während unserer Bürozeiten auch persönlich für Sie da. Ihre Ansprechpartner bei Pulako sind:

 DSC9323

Geschäftsführer:

 DSC9430

Thomas Voigt
Tel.: 036605 90713
Email: voigt@pulako.de 

Vertrieb:

DSC9149

Claudia Dämmrich-Voigt
Prokuristin

Tel.: 036605 90714
Email: claudia.voigt@pulako.de

Buchhaltung:

 DSC9268

Ina Fügemann
Tel.: 036605 90715
Email: fuegemann@pulako.de

Fertigung:

 DSC92211

Doreen Ryll
Tel.: 036605 9070
Email: fertigung@pulako.de

Fertigungsleitung:

Oliver Standt
Tel.: 036605 90719
Email: fertigung@pulako.de

 

Sonstige Leistungen

Wir sind Ihr Spezialist für Pulverbeschichtungen aller Art. Doch darüber hinaus bieten wir Ihnen gern auch ergänzenden Dienstleistungen an – teilweise direkt bei uns im Haus, teilweise mit zuverlässigen externen Experten.

Feuerverzinkung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner

Eine Feuerverzinkung ist eine dauerhafte Oberflächenveredelung für Ihre Werkstücke, die vor allem hilft, den Korrosionsschutz zu verbessern.

Entlackung in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner

Bei der professionellen Entlackung, geben wir Ihr Werkstück in ein chemisches Bad und entfernen damit gründlich alte Lackschichten und -rückstände.

Bemusterung

Gern erstellen wir Musterwerkstücke, bevor wir für Sie in die Serienproduktion gehen. So können Sie die Details Ihres Auftrags prüfen und anpassen, bevor große Stückzahlen gefertigt werden. Auch Null-Serien, die Ihnen helfen, Farbe und Qualität vor der finalen Produktion zu prüfen, stellen wir gern her.

Montagearbeiten und Komplettierung

Wenn Sie das wünschen, übernehmen wir nicht nur die Pulverbeschichtung Ihres Werkstücks, sondern auch die Komplettierung. Egal, ob Schrauben aufgedreht oder zum Beispiel Vlies zur Dämmung aufgeklebt werden soll – wir garantieren eine zuverlässige, schnelle Montage und liefern Ihnen Ihr Werkstück komplett montiert.

Verpackung und Kommissionierung

Mit einer fachgerechten Kommissionierung und Verpackung sorgen wir dafür, dass Ihre Produkte garantiert transportsicher und termingerecht zur Abholung bereitstehen. Gern berücksichtigen wir dabei auch Ihre Sonderwünsche oder organisieren bei Bedarf zusätzlich den internationalen und nationalen Versand der Waren.

Vorbehandlung / Entfettung

Die hohe Qualität unserer Pulverbeschichtungen können wir nur deshalb garantieren, weil eine fachgerechte und sehr sorgfältige Vorbehandlung Ihrer Werkstücke für uns selbstverständlich zum Prozedere gehört. Wir behandeln die Oberflächen in fünf Schritten, um sie optimal auf die Beschichtung vorzubereiten und die Haltbarkeit der Farbschicht zu verbessern:

1. Entfettung

Bei der Entfettung werden fetthaltige Anhaftungen wie Fette oder Öle von der Oberfläche Ihres Werkstückes entfernt. So entsteht eine reine Oberfläche, auf der die Kunststoffpartikel eine optimale, gleichmäßige Haftung finden.

2. Eisen-Phosphatierung

Auf die entfettete Oberfläche tragen wir im zweiten Schritt eine Phosphatschicht auf. Diese haftet auf dem Untergrund und erlaubt eine sichere Verankerung der nachfolgenden Farbbeschichtung. Zusätzlich verhindert die Phosphatschicht weitestgehend, dass sich unter der späteren Farbschicht Rost bildet und trägt ebenfalls zur besseren Haftfestigkeit der Farbschicht und einem optimalen Korrosionsschutz bei.

3. Spülen

Im nächsten Schritt spülen wir die Oberflächen, um überschüssige Anhaftungen aus den ersten beiden Arbeitsschritten zu beseitigen.

4. Passivierung

Bei der Passivierung fördern wir die Entstehung einer dünnen Konversionsschicht auf der Metalloberfläche, die diese bis zu einem gewissen Grad vor Einflüssen von außen schützt. Das ist vor allem eine weitere Vorsorge gegen Korrosion, bereitet aber auch den idealen Haftgrund für die anschließende Beschichtung.

5. Vollentsalzene Wasserspüle (VE Spüle)

Vollentsalzenes Wasser ist besonders reines Wasser. Damit spülen wir die Werkstücke zum Abschluss, um wirklich alle restlichen Anhaftungen zu beseitigen. So wird zum Beispiel auch Salz aus dem Wasser des ersten Spülvorgangs beseitigt – ebenso wie alle Korrosionskeime.

Nach dieser ausführlichen Vorbehandlung trocknen wir die Werkstücke im Haftwassertrockner und können in den Beschichtungskabinen so mit optimal vorbereiteten Werkstücken auch optimale Ergebnisse erzielen. Auf Wunsch übernehmen wir auch ausschließlich die professionelle Vorbehandlung Ihrer Produkte ohne eine anschließende Pulverbeschichtung. Sprechen Sie uns für eine individuelle Absprache gerne an

Strahlen

Die professionelle Beschichtung von Metalloberflächen mit farbigen Kunststoffpartikeln bringt bei Weitem nicht nur neue Waren zum Strahlen. Häufig veredeln wir auch Produkte, die bereits deutliche Gebrauchsspuren tragen. Damit die Farbpartikel optimal haften und lange halten, bieten wir mit dem Strahlen der Metalloberflächen dafür eine sehr effektive Methode der Vorbehandlung an.

Hochdruckverfahren löst Rost, Schmutz und Lackreste

Im Gegensatz zum Entlacken ist das Strahlen ein rein mechanisches Verfahren, das also ohne chemische Zusätze auskommt. Es gibt verschiedene Strahlverfahren – je nach Werkstoff und Nutzung ändern sich dabei die eingesetzten Strahlmittel. Bei uns wird beim Strahlen feiner Stahlkies mit hohen Geschwindigkeiten gegen die Oberflächen geschleudert und löst durch die Reibung nicht nur alte Lackreste, sondern zum Beispiel auch starke Verschmutzungen und Rost. Ein weiterer großer Vorteil: Das Strahlen bringt auch dann optimale Ergebnisse, wenn ein Produkt an unterschiedlichen Stellen verschieden starke Verschmutzungen oder Rostflecken variierender Dicke aufweist oder sich die Lackreste hinsichtlich ihrer Stärke und Hartnäckigkeit unterscheiden.

  DSC9077

 DSC9101

Pulverbeschichtung

Mit der Pulverbeschichtung lassen sich Metalloberflächen aller Art veredeln. Dabei sorgt das Verfahren nicht nur für edle bis spektakuläre optische Effekte, sondern es erhöht auch die Langlebigkeit der Produkte, indem es zum Beispiel den Korrosionsschutz verbessert und die Oberfläche vor Beschädigungen schützt.

Schutz und Veredlung durch Pulverbeschichtung

Die Pulverbeschichtung arbeitet dabei mit der unterschiedlichen elektrischen Ladung zwischen den Werkstücken, die beschichtet werden, und dem Kunststoffnebel, mit dem beschichtet wird. Der Kunststoff wird in feinsten Partikeln auf das Werkstück gesprüht und legt sich aufgrund der Ladungsunterschiede dort an. Das funktioniert ähnlich wie ein Magnet. Durch die Erhitzung des Kunststoffnebels auf 160 bis 220 Grad verschmelzen die Partikel zusätzlich miteinander und bilden ein widerstandsfähiges, festes Netz auf der Oberfläche des Werkstücks. Dabei sind Lackschichten mit Dicken zwischen 60 µm und 140 µm standardmäßig realisierbar. In Sonderfällen besprechen wir mit Ihnen aber gern auch die Möglichkeit anderer Schichtdicken.

 DSC9037

 DSC9021

Nachhaltig und umweltfreundlich

Die Pulverbeschichtung ist im Vergleich zu anderen Systemen des Farbauftrags besonders Ressourcen schonend und umweltfreundlich. Die Kunststoffpartikel werden nach dem Beschichtungsvorgang in hohem Maße zurückgewonnen und können entsprechend wiederverwendet werden. Zudem werden bei der Pulverbeschichtung keinerlei Lösungsmittel verwendet, so dass auch keine schädlichen Emissionen bei der Trocknung entstehen können.

Die Vorteile der Pulverbeschichtung auf einen Blick:

  • edle bis spektakuläre optische Effekte
  • verwendbar für alle Eisen und Nichteisen
  • schafft hohen Korrosionsschutz
  • erhöht die Widerstandskraft der Oberflächen gegen Hitze
  • mechanische Beständigkeit der Oberflächen wird verbessert
  • lösungsmittelfreies und damit umweltverträgliches Verfahren
  • Ressourcen schonend durch hohe Rückgewinnung der Rohstoffe

 DSC9501

Unsere Qualitätssicherung

Unsere Erfahrung in Kombination mit großer Sorgfalt und der Offenheit für neue Entwicklungen und Technologien machen uns zu einem echten Experten in Sachen Pulverbeschichtungen. Damit das so bleibt, sichern wir die Qualität unserer Arbeit mit einem umfangreichen, internen Qualitätsmanagement ab.

Qualitätskontrollen vom Wareneingang bis zum Produktionsende

 DSC9418
Das beginnt schon beim Wareneingang. Wenn wir Ihre Ware erhalten, prüfen wir penibel Identität, Beschaffenheit und Vollständigkeit Ihrer Lieferung. Erst dann beginnen wir mit der Bearbeitung der Werkstücke und auch während dieses Prozesses finden – abhängig von Art und Umfang des Auftrags – ständige Qualitätskontrollen statt. Mit der Abschlussprüfung am Ende des Produktionsprozesses garantieren wir, dass wir Ihnen ein einwandfreies Produkt übergeben. Während der Qualitätsprüfungen setzen wir auf die Erfahrung und das Wissen unserer Mitarbeiter, doch die Sichtkontrollen werden bei Pulako selbstverständlich ergänzt durch moderne Messtechnik.

 DSC9110

Zertifiziert nach DIN-Norm

Wir sind stolz auf unser Qualitätsmanagement – und überzeugt von der Güte unserer Arbeit. Deshalb machen wir alle Kontrollen und Messungen in Dokumentationen und Prüfprotokollen transparent. Regelmäßig unterziehen wir uns außerdem strengen Kontrollen, um nach den Vorschriften der DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert zu werden. Dieses Zertifikat sichert eine konstante Überwachung aller Produktionsabläufe und Messmittel und muss in festen Abständen erneuert werden. Es ist ein Gütesiegel, auf dass Sie sich verlassen können.

Die Durchführung verschiedener Audits und die konsequente Weiterbildung unserer Mitarbeiter runden unsere Qualitätssicherung ab und sorgen dafür, dass wir immer noch ein Stückchen besser werden.

Unsere Öffnungszeiten

Montag 7:00–17:00 Dienstag 7:00–17:00 Mittwoch 7:00–17:00 Donnerstag 7:00–17:00 Freitag 7:00–16:00

PuLaKo Pulverlackierungs GmbH

Gebindstraße 4
07586 Caaschwitz
Tel.: 03 66 05 . 90 70

info@pulako.de

Pulverbeschichtung

Das elektrostatische Pulverbeschichten (EPS) ist ein modernes Verfahren Oberflächen aller Metalle zu veredeln, um ihnen ein dauerhaft gutes Aussehen zu verleihen und dient der Werterhaltung bei optimalem Korrosionsschutz.

mehr erfahren

Strahlen

Strahlen ermöglicht es die Oberflächen der Werkstücke durch die Einwirkung von Stahlkies vorzubehandeln. Dabei wirkt der Stahlkies als Schleifmittel gegen Rost, Schmutz und andere Verunreinigungen.

mehr erfahren

Entfettung / Vorbehandlung

Die Qualität der Pulverbeschichtung hängt im großen Maße von einer fachgerechten Vorbehandlung ab, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil einer hochwertigen Pulverbeschichtung.

mehr erfahren